Vom Internetrecht zur Verantwortung im Leben

Die Themen des Abends waren umfangreich

Professor Dr. jur. Andreas Wien gestaltete am 12. Januar 2012 seinen zweiten Abend im Hoyerswerdaer Kunstverein mit dem ihm eigenen Charme. Mit klar gegliedertem Vortrag behandelte er das Recht auf das eigene Bild, die Haftung für Links, den Umgang mit elektronischem Pressespiegel – dessen Möglichkeiten, Gefahren und gesetzliche Grenzen. Er besprach Streitigkeiten über Domain-Namen anhand konkreter Beispiele, berichtete über kuriose Spekulationen und Fehlentscheidungen und nützliche Angebote, ging dann zu strafrechtlich erheblichen Belangen über, zur Werbung im Netz und rekapitulierte kurz die zutreffenden Passagen zum Urheberrecht, die bereits am Gesprächsabend zu Kunst und Kunstkriminalität vorgestellt wurden.
Der Zuspruch zu dem Vortrag bewies, wie viel Interesse diese Fragen gerade bei Vereinen besitzen, deren Arbeit gegenwärtig ohne die Nutzung des Internets und ohne die elektronischen Medien nicht mehr denkbar ist. Die sachlichen, gut begründeten Darlegungen gewannen an Spannung, weil der Professor bei seinem frei vorgetragenen Wissen, für nahezu jeden Sachverhalt entsprechende Beispiele aus der Praxis der Rechtsprechung parat hatte. Dabei ging es dem Vortragenden nicht nur um Lockerheit im Vortrag, sondern um Berichte überkomplizierte rechtliche Verflechtungen und Irrtümer. Professor Wien erwies sich auch an diesem Abend als ein glänzender Erzähler. Noch bewundernswerter war jedoch, dass der Jurist Dr. Andreas Wien auch komplizierteste juristische Fragen klar, für jedermann verständlich, nachvollziehbar darlegen konnte. Lachend nahm der die bei der Begrüßung ironisch erwähnte Formulierung „ Juristendeutsch“ auf, das leider oft – auch in Amtsstuben - zu hören, aber leider sehr selten inhaltlich zu verstehen ist. Der junge Professor hielt sich davon fern, stand gar nicht in der Gefahr, in jene Abgründe unverständlicher, menschlich unfreundlicher Kommunikation zu verfallen.

Auch im Internet gelten allgemeine rechtliche Grundlagen, teilweise dem Internet entsprechend ergänzt.

Der Aufforderung des Vortragenden, immer unmittelbar dann zu fragen, wenn zum Thema andere Aspekte, Einwände oder Unklarheiten auftauchen, wurde reichlich Gebrauch gemacht. Von Anfang an zeigte sich, dass im Saal Kenner der Technik und der elektronischen Systeme saßen, die offensichtlich froh waren, ihre Zweifel äußern, Gedanken einmal sachkundig beraten und weiter führende Hinweise erhalten zu können. Auch wenn die Dauer des Vortrag sich dadurch fast drei Stunden näherte, die Kühle des Raumes einige trotz Interesse in wärmere Gefilde gehen ließ, gab es Stimmen, die meinten, die Länge und Kälte nicht verspürt zu haben, da Vortrag und Gespräch höchst lebendig und abwechslungsreich waren. 
Die Fachleute gingen zufrieden nach Hause, die“ Neulinge“ waren froh, Regeln und Verfahrensweisen in der - meist als kompliziert oder verwirrend geltenden - Juristerei wichtige, praktikable Erkenntnisse zum Nutzen der elektronischen Medien und Tipps, wie ABO-Fallen und betrügerischen Tricks zu begegnen sei, erhalten zu haben. Verständlich war daher auch die Bitte einiger Besucher, Professor Wiens Buch „Internetrecht“, das als eines der neusten umfassenden Lehrbücher gilt und von dem die zweite Auflage bereits erscheint, zu erhalten.

Die Darlegungen zum Begriff und zur Tatsache „Unlauterer Wettbewerb“ ließ nachdenklich werden, denn Beispiele zeigten, dass Gewinnstreben und Benachteiligung anderen Menschen von Zeitgenossen hingenommen werden, um sich selbst zu bereichern oder Jede Frage beantwortete Prof. Wien geduldigandere zu verdrängen. Mancher Zuhörer mochte nachdenklich nach Hause gehen, denn diese Tatsachen und die erzählten Geschichten bewiesen, dass das Wohl des Anderen an unserer Seite, auch das einer Gemeinschaft nicht immer im Mittelpunkt individueller Tätigkeit stehen und vorhandene Erfindungen ihnen als Mittel zu bösem Zweck dienen können.
Doch an diesem Punkt endete die Lehre vom Recht. Denken, Verantwortungsgefühl und Erziehung sind gefordert, stärker Maßstab menschlichen Handelns zu werden. Das Leben einer demokratischen Gesellschaft kann allein von Recht und Gericht nicht bestimmt werden, sondern benötigt verantwortlich denkende und ebenso handelnde Personen. Gesetz und Recht zeigen Grenzen freier Entscheidung. Doch dies zu erwägen, sind eigene Gesprächsthemen. Der Kunstverein umgeht sie nicht, wie sein Programm auch wieder in diesem Jahr zeigt.

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