Recht kunstvoll – Kunst rechtlich
Ein Vortrag über „Kunst und Kunstfälschung aus rechtlicher Sicht“ führte am Montag im Hoyerswerdaer Kunstverein zu einem lebhaften Gedankenaustausch zwischen Zuhörern und Professor Dr. Andreas Wien von der Hochschule Lausitz. Der Wirtschaftjurist stellte seinen Betrachtungen die Frage voran, was Kunst sei, zu der bisher keine eindeutige Antwort gefunden worden sei. Selbst das Bundesverfassungsgericht, das sich mehrfach mit der Frage beschäftigen musste, antwortete umschreibend: “Das Wesentliche der künstlerischen Betätigung ist die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Empfindungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formsprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht wird.“ Den Umgang mit Kunst und damit deren Wertschätzung beeinflussten Geschmack, Gefühl, Interessen, Ansichten und Meinungen. Dazu erinnerte sich gewiss mancher Zuhörer an die Jahrtausende alte Mahnung der alten Römer, dass man über Geschmack nicht streiten solle.
Professor Wien bewies an zwei Beispielen, dass Fälschungen gelegentlich höhere Preise erreichten als die Originale, weil für erstere die Namen berühmterer Künstler verwendet wurden. Allein zum Werk von Albrecht Dürer gäbe es auf dem Markt mindestens 1000 falsche Druckplatten und 50 000 gefälschte Drucke, wovon einige bereits zu Lebenszeit des Künstlers in Umlauf kamen.
Mit dem Hinweis, sobald dabei der Namenszug des Künstlers oder dessen Signum verwendet werde, handele es sich um eine Fälschung, in anderen Fällen um eine Täuschung, sagte der Jurist und führte seine Zuhörer locker und doch präzise durch das umfangreiche Feld juristischer Tatbestände, zu deren Beurteilung und Strafen. Anhand von Beispielen wurden auch die diffizilen Fragen verständlich, so dass einige Zuhörer bereits beim Vortrag ins Gespräch mit dem Referenten über angrenzende Fragen oder zu Details eintraten.
Das weite Feld vom Urheberrechten, Leistungsschutz, Verwertungsrecht mit einer Warnung vor Standard-Verträgen, von Schadenersatz, Verwendung von Zitaten, und zur Regelungen der Kosten durchwanderte der Professor schnell verständlich, mit Beispielen gewürzt. Dies mündete direkt in ein lebhaftes Gespräch zu Patentrecht im Ingenieurwesen bis zu Plagiatsvorwürfen jüngster Zeit, deren rechtlichen Grundlagen und Wirkungen. Die Partner vereinbarten, sich im Januar dem Internetrecht, einem Spezialgebiet von Professor Wien, zuzuwenden.